Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Getränke Märkisch GmbH
1. Allgemeines
Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Vertragsbedingungen. Diese werden mit der Auftragserteilung vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.
2. Bestellungen / Lieferfristen
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit bearbeitet. Die Auslieferung erfolgt am darauffolgenden Arbeitstag, sofern die Bestellung von 6.00Uhr bis 16.00Uhr bei uns eingegangen ist. Bitte beachten Sie hierzu unseren extra Tourenplan für Dienstag und Donnerstag:
Dienstag: Herrnhut, Großhennersdorf, Berthelsdorf, Ruppersdorf, Löbau, Zoblitz, Kittlitz, Wittgendorf, Hirschfelde, Oberseifersdorf, Hainewalde, Mittelherwigsdorf
Donnerstag: Görlitz, Jauernek – Buschbach, Herrnhut, Großhennersdorf, Berthelsdorf, Ruppersdorf, Löbau, Zoblitz, Kittlitz, Wittgendorf, Hirschfelde, Oberseifersdorf, Hainewalde, Mittelherwigsdorf
In allen anderen Ortschaften erfolgt die Belieferung täglich von Montag bis Freitag.
Selbstabholungen können jederzeit abgeholt werden, müssen aber mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Stunde bestellt werden.
Samstag sind wir nur minimal besetzt, daher sind an diesem Tag nur Selbstabholungen von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr möglich.
Ein Notdienst am Wochenende zur Selbstabholung ist grundsätzlich möglich. Es wird dabei eine Gebühr von 25,00€ fällig.
Pro Lieferung wird eine Beschaffungskostenpauschale von 3,00 € netto und bei Selbstabholung von 1,50 € netto fällig.
Der Mindestbestellwert beträgt für Zittau 100,00 €, für alle anderen Ortschaften 150,00€. Bei Nichterreichen wird ein Mindermengenzuschlag von 15,00 € fällig.
Die Bestellung ist per Telefon, Fax oder E-Mail möglich.
Eine Belieferung zu einer gewünschten Uhrzeit versuchen wir nach Ihren Wünschen umzusetzen, jedoch muss hier eine Zeitspanne von mind. 1Stunde eingeräumt werden.
Von uns nicht zu vertretende Lieferstörungen – z.B. behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt – berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
3. Lieferung und Haftung
Die Warenlieferung erfolgt frei Haus gemäß der aktuell gültigen Preisliste. Alle Getränke, sonstige Waren und Leihgegenstände werden fachgerecht und sorgfältig behandelt und in einwandfreier Beschaffenheit geliefert.
Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang bzw. Abholung geltend zu machen.
Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels zu tätigen. Gutschriften bezüglich Reklamationen durch Qualitätsmängel der Waren erfolgen erst nach Prüfung und Gutschrift seitens der Industrie. Bei Reklamationen bezüglich Falschlieferungen oder MHD der Ware kann der Kunde Ersatz durch einwandfreie Ware verlangen. Kann aus Gründen seitens der Getränke Märkisch GmbH keine Ersatzlieferung erfolgen, steht dem Kunden ein Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu.
Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware durch den Käufer entstehen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Bezahlung
Die Bezahlung aller Rechnungen ist sofort fällig ab Rechnungsdatum und hat ohne jeden Abzug zu erfolgen, falls nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlung durch Banklastschrift tritt die Erfüllung erst mit Eingang der Gutschrift ein.
Es werden die jeweils gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (7% oder 19 %) berechnet.
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien: IBAN: DE75 8505 0100 3000 0206 74 BIC: WELADED1GRL
Commerzbank: IBAN: DE68 8504 0000 0307 4465 00 BIC: COBADEFFXXX
Volksbank Löbau-Zittau e.G.: IBAN: DE96 8559 0100 4525 3531 04 BIC: GENODEF1NGS
Ist das Konto des Zahlungspflichtigen ungedeckt und die Zahlung wird zurückgebucht, werden die Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von gesamt 7,50€ auf den Kontoinhaber umgelegt. Verzugszinsen werden mit 16,5% berechnet.
5. Pfand
CO2 – Flaschen, Gasflaschen, Fässer, Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde oder Eigentumsflaschen des Käufers) werden dem Käufer nur leihweise überlassen.
Für Mehrweg-Gebinde wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.
Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.
CO2 Flaschen die sich im Eigentum der Getränke Märkisch GmbH befinden sind nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unverzüglich zurückzugeben. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger offener Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter sein Grundstück betreten und die Ware herausholen können.
Der Käufer ist berechtig, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware mit dem Rang vor dem Rest an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware, jedoch vorrangig.
Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7. Ware auf Kommission
Getränkelieferungen können nach Wunsch auch auf Kommission bereitgestellt werden. Hierbei können nur volle Getränkekisten, Fässer und Flaschen ausgeliefert und auch wieder zurückgenommen werden. Bei Wein und Spirituosen ist dies ab 0,35l auch Flaschenweise möglich.
Die Bestellung der Warenmenge sollte der Größe der Veranstaltung angepasst sein und ist mit dem Außendienstmitarbeiter bzw. der Bestellannahme abzustimmen.
Der Kraftfahrer übernimmt die Rückware unter Vorbehalt. Die Endkontrolle und Zählung erfolgt in unserem Lager. Die Rückgabe von einzelnen Weinflaschen kann nur im Karton erfolgen. Eine Rückgabe von losen Einzelflaschen ist nicht möglich. Die Rückware muss zur Abholung bereitgestellt werden. Muss der Fahrer die Ware mit zusammenstellen, wird diese Zeit separat in Rechnung gestellt.
Die Rückgabe der Kommissionsware muss zeitnah (innerhalb von 8Tagen) erfolgen. Erfolgt die Rückgabe in dieser Zeit nicht, wird durch uns eine Rechnung gestellt.
Geöffnete, unsaubere und beschädigte Ware sowie unvollständige und nicht sortenreine Kästen werden nicht zurückgenommen. Es erfolgt eine Berechnung dieser Artikel und der Kunde kann sich die Ware im Lager/Büro der Firma Getränke Märkisch abholen.
Bei privaten Neukunden ist eine Anzahlung von 50% des Rechnungsbetrages sofort bei Anlieferung der Ware fällig. Die Überlassung der Ware erfolgt erst nach Bezahlung der Anzahlung. Der restliche Betrag wird nach Abholung der Ware bzw. des Leergutes verrechnet.
Bei Rückgabe von Ware wird eine Aufwandsentschädigung wie folgt erhoben:
Faßware 10l bis 50l 2,50€ / Faß
Kastenware alle Gebinde 0,50€ / Kiste
Flaschenware alle Größen 0,30€ / Flasche
8. Mietgegenstände
Eine Miete ist grundsätzlich nur mit dem Bezug von Getränken möglich.
Die Mietdauer gilt generell für 1 Woche. Bei länger andauernder Leihe wird der Leihpreis für jede angerissene Woche neu berechnet.
Für verschmutzte Mietgegenstände wird eine Reinigungsgebühr wie folgt erhoben:
Ausschankwagen 35,00€ / Hänger
Kühlschrank 10,00€ / Kühlschrank
Klapptheke 10,00€ / Klapptheke
Gläser 0,25€ / Glas
Fehlmengen und defekte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet bzw. werden Reparaturen durch vom Mieter verursachte Schäden in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist für die Anmeldung des Ausschankes bei den zuständigen Stellen selbst verantwortlich. Gleiches gilt für die Elektro-, Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur Ausschankstätte.
Es ist sicherzustellen, dass die Befahrbarkeit der Zufahrtswege am Veranstaltungsort gewährleistet ist. Für eventuelle Schäden die aus schlechten Zufahrtswegen resultieren haftet der Mieter.
Unsere Mietgegenstände sind nur bei Anlieferung und Abholung versichert. Zur Eigensicherung empfehlen wir unseren Mietern eine separate Versicherung abzuschließen.
9. Datenschutz
Informationen über den Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Betriebsstätte der Getränke
Märkisch GmbH
11. Gültigkeit
Diese Geschäftsbedingungen gelten bis auf schriftlichen Widerruf auch für alle
zukünftigen Vertragsverhältnisse.
